| DAS JÜDISCHE SPEISEGESETZ
Für
Nichtjuden oder Laien mögen viele der einzelnen „Reinheits-Gebote“
zunächst verwirrend und undurchschaubar erscheinen. Jede tiefgläubige
,jiddische Mame hat das »Kaschrut« jedoch gewissermaßen in ihrem
Herzen. »Kaschrut«,
das jüdische „Speisegesetz“, beinhaltet eine Fülle von Verboten und
Geboten. Zunächst wollen wir einmal die wichtigsten betrachten: |
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Gebote
für Frucht und Pflanzen.
"Verbotene
Frucht! - Früchte während der ersten drei Jahre nach der Pflanzung dürfen
nicht gegessen werden.
"Neues Korn" - Es darf kein neues Korn gegessen werden, oder Brot davon gebacken werden, ehe man am zweiten Pesachtag ein Omer Gerste dargebracht habe. |
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Milchig
und fleischig
"Du
darfst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen" Dieses Verbot erscheint dreimal in der Thora und es ist eines
der wichtigsten Gesetze überhaupt. Diese Regel wird mit aller Strenge in
einem jüdischen Haus beachtet; selbst in der Handhabung der Geräte, die
sorgsam in ,fleischig' und ,milchig' nicht nur optisch, sondern auch räumlich
getrennt werden. |
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Gebote
der Fleischnahrung Unterschied
zwischen erlaubten und verbotenen Tieren: Von
Vieh und Wild dürfen lediglich jene gegessen werden, die gespaltene
Klauen haben und wiederkäuen. Fisch wird nicht als Fleisch betrachtet. Es
dürfen aber lediglich nur Fische mit Schuppen und Flossen gegessen
werden. Der Aal z.B. gilt als verboten. Von
den Vögeln darf nicht gegessen werden Adler, Eulen, Schwäne, Pelikan,
Geier, Störche - sowie deren Brut und Gelege. Man isst also nur solche Vögel,
die traditionell als rein gelten.
Verboten
ist: die Milch von unreinem Vieh und Wild (wie z.b. Eselsmilch, Eier und
Brut unreiner Vögel sowie der Roggen unreiner Fische (z.B. Roggen des Stör
oder Kaviar). |
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Das
Schächten (Schlachten) der Tiere Wer
Fleisch essen will, der muss das Tier (nebbich) zunächst töten, das ihm
schließlich als Nahrung dienen soll um es dann zu schlachten. Schlachten
bedeutet aber nicht einfaches Töten, in dem man das Tier bei lebendigen
Leibe aufschlitzt, mit Genick oder Kopfschüssen zum Erliegen bringt oder
sich vorher besäuft und dann auf das Tier eindrischt oder einfach den
Kopf abschlägt. Dies alles ist nämlich im Judentum aufs Schärfste
verboten! Das
Schächten der Tiere ist das Wichtigste überhaupt, wenn es um den Genuss
von Fleisch geht. Die Handhabung darf nur vom erfahrenen Schächter (Schochet)
exerziert und vorgenommen werden. Für die sorgfältige Einhaltung und
Durchführung der »Schechita« ist der Schochet mit seinem klaren
Verstand, seinem Gewissen und seiner heiligen Überzeugung verantwortlich.
Es
gilt nämlich, das Tier nicht einfach zu töten, oder leiden zu lassen.
Vor allem muss zuerst eine Beschauung stattfinden, dass das Tier nicht
krank oder trächtig ist, und dass es keine innere Verletzungen aufweist,
zumal es im Judentum auch keine „Notschlachtung“ gibt. Zunächst
wird das Tier niedergelegt, eine unumgängliche Vorbedingung für den
entscheidenden Schnitt, da das Tier nicht „hingeworfen“, sondern
„hingelegt“ werden muss, um der Vorschrift nachzukommen: Keine rohe
Behandlung. Das
Schächten erfolgt durch einen in einem Zug, blitzschnell ausgeführten
Schnitt durch die Halsschlagader. Infolge des Nervenschocks und der
abrupten Stockung der Blut- und somit Sauerstoffzufuhr zum Gehirn wird das
Tier augenblicklich bewusstlos. Das dies die „humanste“ Form des Tötens
eines Tiers darstellt, haben nicht erst in diesem Jahrhundert Gutachten
tierärztlicher Experten bestätigt. Nun,
bevor der Schochet das Messer zum entscheidenden Schnitt ansetzt, prüft
er dieses und weiht sozusagen seine Handlung, indem er von Gott den Mut
und die Stärke erbittet, den rechten Schnitt zu setzen, damit das Tier
nicht leidet oder Schmerz empfindet. Nach
der Schechita wird das Messer gereinigt und zusätzlich untersucht, ob es
sich im gleichen guten Zustand befindet, also keine Scharte aufweist.
Sollte auch nur eine, selbst nur kleinste Bedingung, gleichgültig aus
welchem Grund, nicht eingehalten worden sein, darf das Fleisch nicht zum
Genuss freigegeben werden. Übrigens
kann Schochet nicht jeder werden. Er bedarf einer speziellen Ausbildung,
auch zur veterinären Anatomie! Es liegt daher klar auf der Hand, dass der
Schochet einen verantwortungsvollen Posten im jüdischen Gemeindeleben
inne hat. Zumeist wird es traditionell vom Vater auf den Sohn
weitergegeben, was jedoch zuvor von einem Rabbinatsgericht jedes mal
abgesegnet werden muss. Nach
der Schechita und dem völligen Ausbluten erfolgt eine Fleischbeschau.
Das Blut von Vierbeinern und Federvieh darf überhaupt nicht genossen
werden! Ein Schochet, der theoretisch und praktisch dazu ausgebildet
wurde, weiß genau, worauf er bei der „Bedika“ zu achten hat. Schließlich
erfolgt noch die vorschriftgemäße Entfernung des „Nerven- und
Sehnenteils“ am Hüftgelenk (dessen Fleisch von keinem orthodoxen Juden
gegessen wird), sowie das Ausschneiden der Talg- und Fettschicht. Erst
dann wird das Fleisch für den eigentlichen Schlachter freigegeben, der es
für den Verbraucher „koschert“. Nach dem Schächten ist das Fleisch
noch nicht völlig ausgeblutet und in vielen Gefäßen ist das Blut
gestockt, welches entfernt werden muss. Dieses Entfernen der Adern und Häute,
genannt „Nikur“ bedeutet das eigentliche
Koschermachen, bei dem der Schlachter seine Fingerfertigkeit unter Beweis
stellt. Er darf das Fleisch nicht verschneiden und muss trotzdem alle
Vorschriften befolgen. Als
nächstes hat die Hausfrau dafür zu sorgen, dass das Fleisch rein bleibt,
bzw. noch „besonders“ koscher wird. Dies erfolgt insofern, dass man
das Fleischstück eine halbe Stunde wässert (Auswässern),
anschließend eine Stunde Salz darauf einwirken lässt (Salzen)
und schließlich wird alles nochmals abgewaschen (Begießen). Nun ist das
Fleisch wortwörtlich „koscher“ und kann für das Essen zubereitet
werden. Natürlich
wird auch hier, in der Küche überhaupt, das Reinheitsgebot sorgsam
befolgt und die Hausfrau wird streng darauf achten, dass sie niemals
Fleisch in einem Topf zubereitet, in dem einmal Milchiges gekocht wurde.
Das gleiche gilt auch für das Essgeschirr, sowie Essbesteck! Dies
sind, mit knappen Worten umrissen, die wesentlichsten Informationen zum
Thema „Kaschrut“. Vielleicht abschließend noch einige Bemerkungen: Die Zusammenstellung der Gerichte für das Menü obliegt alleine den Hausfrauen bzw. den Köchen und Köchinnen. Sie werden sicherlich darauf achten, kein Menü, bestehend aus einer Sauerrahm-Suppe, einem gegrillten Lammkotelett und schließlich als Nachtisch "Bananen Tel-Katzir", das wiederum wie die Suppe aus "Milch" besteht, zu servieren. Es wäre nicht nur beleidigend, sondern entspräche im besten Sinn des Wortes als "streng unkoscher". Denn zwischen Genuss von "milchigen" und "fleischigen" Speisen müssen einige Stunden liegen. |