Koscher - ist das kompliziert?
  DAS JÜDISCHE SPEISEGESETZ

Für Nichtjuden oder Laien mögen viele der einzelnen „Reinheits-Gebote“ zunächst verwirrend und undurchschaubar erscheinen. Jede tiefgläubige ,jiddische Mame hat das »Kaschrut« jedoch gewissermaßen in ihrem Herzen.

»Kaschrut«, das jüdische „Speisegesetz“, beinhaltet eine Fülle von Verboten und Geboten. Zunächst wollen wir einmal die wichtigsten betrachten:

 
 

Gebote für Frucht und Pflanzen.


Mischung verschiedener Arten' - Man darf nicht zwei Arten Samen auf einen Acker oder in einem Weinberg säen.

 

"Verbotene Frucht! - Früchte während der ersten drei Jahre nach der Pflanzung dürfen nicht gegessen werden. 

 

"Neues Korn" - Es darf kein neues Korn gegessen werden, oder Brot davon gebacken werden, ehe man am zweiten Pesachtag ein Omer Gerste dargebracht habe.

 
 

Milchig und fleischig

"Du darfst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen"

Dieses Verbot erscheint dreimal in der Thora und es ist eines der wichtigsten Gesetze überhaupt. Diese Regel wird mit aller Strenge in einem jüdischen Haus beachtet; selbst in der Handhabung der Geräte, die sorgsam in ,fleischig' und ,milchig' nicht nur optisch, sondern auch räumlich getrennt werden.

 
 

Gebote der Fleischnahrung

Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Tieren:

 

Von Vieh und Wild dürfen lediglich jene gegessen werden, die gespaltene Klauen haben und wiederkäuen. Fisch wird nicht als Fleisch betrachtet. Es dürfen aber lediglich nur Fische mit Schuppen und Flossen gegessen werden. Der Aal z.B. gilt als verboten. Von den Vögeln darf nicht gegessen werden Adler, Eulen, Schwäne, Pelikan, Geier, Störche - sowie deren Brut und Gelege. Man isst also nur solche Vögel, die traditionell als rein gelten.


Kriechendes und schleichendes Getier ist gänzlich verboten; das gilt besonders für Schlangen, Hummer, Krabben, Austern und natürlich werden auch keine Insekten und Würmer gegessen.

 

Verboten ist: die Milch von unreinem Vieh und Wild (wie z.b. Eselsmilch, Eier und Brut unreiner Vögel sowie der Roggen unreiner Fische (z.B. Roggen des Stör oder Kaviar).

 
 

Das Schächten (Schlachten) der Tiere

Wer Fleisch essen will, der muss das Tier (nebbich) zunächst töten, das ihm schließlich als Nahrung dienen soll um es dann zu schlachten. Schlachten bedeutet aber nicht einfaches Töten, in dem man das Tier bei lebendigen Leibe aufschlitzt, mit Genick oder Kopfschüssen zum Erliegen bringt oder sich vorher besäuft und dann auf das Tier eindrischt oder einfach den Kopf abschlägt. Dies alles ist nämlich im Judentum aufs Schärfste verboten!

 

Das Schächten der Tiere ist das Wichtigste überhaupt, wenn es um den Genuss von Fleisch geht. Die Handhabung darf nur vom erfahrenen Schächter (Schochet) exerziert und vorgenommen werden. Für die sorgfältige Einhaltung und Durchführung der »Schechita« ist der Schochet mit seinem klaren Verstand, seinem Gewissen und seiner heiligen Überzeugung verantwortlich.

 

Es gilt nämlich, das Tier nicht einfach zu töten, oder leiden zu lassen. Vor allem muss zuerst eine Beschauung stattfinden, dass das Tier nicht krank oder trächtig ist, und dass es keine innere Verletzungen aufweist, zumal es im Judentum auch keine „Notschlachtung“ gibt.

 

Zunächst wird das Tier niedergelegt, eine unumgängliche Vorbedingung für den entscheidenden Schnitt, da das Tier nicht „hingeworfen“, sondern „hingelegt“ werden muss, um der Vorschrift nachzukommen: Keine rohe Behandlung.

 

Das Schächten erfolgt durch einen in einem Zug, blitzschnell ausgeführten Schnitt durch die Halsschlagader. Infolge des Nervenschocks und der abrupten Stockung der Blut- und somit Sauerstoffzufuhr zum Gehirn wird das Tier augenblicklich bewusstlos. Das dies die „humanste“ Form des Tötens eines Tiers darstellt, haben nicht erst in diesem Jahrhundert Gutachten tierärztlicher Experten bestätigt.

 

Nun, bevor der Schochet das Messer zum entscheidenden Schnitt ansetzt, prüft er dieses und weiht sozusagen seine Handlung, indem er von Gott den Mut und die Stärke erbittet, den rechten Schnitt zu setzen, damit das Tier nicht leidet oder Schmerz empfindet.

 

Nach der Schechita wird das Messer gereinigt und zusätzlich untersucht, ob es sich im gleichen guten Zustand befindet, also keine Scharte aufweist. Sollte auch nur eine, selbst nur kleinste Bedingung, gleichgültig aus welchem Grund, nicht eingehalten worden sein, darf das Fleisch nicht zum Genuss freigegeben werden.

 

Übrigens kann Schochet nicht jeder werden. Er bedarf einer speziellen Ausbildung, auch zur veterinären Anatomie! Es liegt daher klar auf der Hand, dass der Schochet einen verantwortungsvollen Posten im jüdischen Gemeindeleben inne hat. Zumeist wird es traditionell vom Vater auf den Sohn weitergegeben, was jedoch zuvor von einem Rabbinatsgericht jedes mal abgesegnet werden muss.

 

Nach der Schechita und dem völligen Ausbluten erfolgt eine Fleischbeschau. Das Blut von Vierbeinern und Federvieh darf überhaupt nicht genossen werden! Ein Schochet, der theoretisch und praktisch dazu ausgebildet wurde, weiß genau, worauf er bei der „Bedika“ zu achten hat. Schließlich erfolgt noch die vorschriftgemäße Entfernung des „Nerven- und Sehnenteils“ am Hüftgelenk (dessen Fleisch von keinem orthodoxen Juden gegessen wird), sowie das Ausschneiden der Talg- und Fettschicht.

 

Erst dann wird das Fleisch für den eigentlichen Schlachter freigegeben, der es für den Verbraucher „koschert“. Nach dem Schächten ist das Fleisch noch nicht völlig ausgeblutet und in vielen Gefäßen ist das Blut gestockt, welches entfernt werden muss. Dieses Entfernen der Adern und Häute, genannt „Nikur“ bedeutet das eigentliche Koschermachen, bei dem der Schlachter seine Fingerfertigkeit unter Beweis stellt. Er darf das Fleisch nicht verschneiden und muss trotzdem alle Vorschriften befolgen.

 

Als nächstes hat die Hausfrau dafür zu sorgen, dass das Fleisch rein bleibt, bzw. noch „besonders“ koscher wird. Dies erfolgt insofern, dass man das Fleischstück eine halbe Stunde wässert (Auswässern), anschließend eine Stunde Salz darauf einwirken lässt (Salzen) und schließlich wird alles nochmals abgewaschen (Begießen). Nun ist das Fleisch wortwörtlich „koscher“ und kann für das Essen zubereitet werden.

 

Natürlich wird auch hier, in der Küche überhaupt, das Reinheitsgebot sorgsam befolgt und die Hausfrau wird streng darauf achten, dass sie niemals Fleisch in einem Topf zubereitet, in dem einmal Milchiges gekocht wurde. Das gleiche gilt auch für das Essgeschirr, sowie Essbesteck!

 

Dies sind, mit knappen Worten umrissen, die wesentlichsten Informationen zum Thema „Kaschrut“. Vielleicht abschließend noch einige Bemerkungen:

 

Die Zusammenstellung der Gerichte für das Menü obliegt alleine den Hausfrauen bzw. den Köchen und Köchinnen. Sie werden sicherlich darauf achten, kein Menü, bestehend aus einer Sauerrahm-Suppe, einem gegrillten Lammkotelett und schließlich als Nachtisch "Bananen Tel-Katzir", das wiederum wie die Suppe aus "Milch" besteht, zu servieren. Es wäre nicht nur beleidigend, sondern entspräche im besten Sinn des Wortes als "streng unkoscher". Denn zwischen Genuss von "milchigen" und "fleischigen" Speisen müssen einige Stunden liegen.